Allgemeine Information zu Anerkennungen
Hinweise und Informationen zu den Kriterien für die Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie in der Übersicht der Studienpräses.
European Credit Transfer System (ECTS)
Grundsätzlich streben BA- und MA-Studienprogramme eine erhöhte Mobilität von Studierenden an. Zur Vergleichbarkeit des Arbeitspensums ("Workload"), das Studierende bewältigen müssen, um eine bestimmte Lehrveranstaltung zu absolvieren, wurde daher das "European Credit Transfer System" (ECTS) eingeführt, das die Mitnahme von Studienleistungen von einer Universität zu einer anderen erleichtert. Damit wird das Ausmaß von Studienleistungen europaweit definiert.
Bei Anerkennungen ist neben den ECTS-Punkten vor allem die inhaltliche Gleichwertigkeit von Studienleistungen den Studienplanpunkten aus den Studienplänen der Bildungswissenschaft zu prüfen.
Anerkennungsverordnung - Bachelorstudium Bildungswissenschaft (Version 2018)
Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelorstudiums Bildungswissenschaft (Version 2011) (A 033 645) für das Bachelorstudium Bildungswissenschaft (Version 2018) (A 033 645) - Wiederverlautbarung - Nr. 225 am 27.07.2018
mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2017_2018/2017_2018_225.pdf
Gesetzliche Rahmenbedingungen für Anerkennungen
Anerkennung von Prüfungen § 78
Neue Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderer Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen: Informationen des Büro Studienpräses
Informationen zum Prozess der Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen finden Sie hier.
Hilfe?
Welche Beratungs- und Informationsmöglichkeiten werden angeboten?
- Die Studienberatung der Bildungswissenschaft ist für Fragen bezüglich der Anerkennung erreichbar
- Die Studienprogrammleitung Bildungswissenschaft bietet auch selbst eine Sprechstunde an